Die Bekämpfung des Klimawandels und seiner Folgen ist die grösste Herausforderung unserer Zeit. Darum soll dieses Ziel mit einem Klima-Paragrafen in unserer Kantonsverfassung verankert werden.

Mit dem Klimaparagrafen wird der Klimaschutz und die Klimaanpassung als erstrangige Staataufgabe von Kanton und Gemeinden in der Verfassung verankert. Dies ist unter anderem darum wichtig, da das nationale Klima- und Innovationsgesetz die Gemeinden nicht einbezieht. Der Klimaparagraf bringt Rückenwind für bestehende Aktivitäten und erhöht die Wahrscheinlichkeit für die Erreichung des Klimaschutzziels Netto-Null bis 2050.

Die genauen Ziele werden nicht in die Verfassung geschrieben. Stattdessen sollen sie sich denjenigen des Bundes anpassen, sowie den internationalen Abkommen, bei denen die Schweiz dabei ist. Dadurch kann neuen Entwicklungen Rechnung getragen werden, ohne dass eine Verfassungsänderung nötig ist. Laut dem Klima- und Innovationsgesetz des Bundes muss die Schweiz spätestens 2050 klimaneutral sein. Der Kanton Aargau steht in der Pflicht dieses Ziel zu verfolgen und entsprechende Gesetzesgrundlagen zu schaffen. Mit der Verankerung des Klimaparagrafen in der Verfassung wird die Verbindlichkeit dieses Ziels zusätzlich legitimiert und die Notwendigkeit des vorausschauen- den Handelns von Kanton und Gemeinden hinsichtlich Klimaschutz und Klimaanpassung bekräftig.

Die nationale und internationale Nachfrage nach innovativen klimafreundlichen Technologien und Prozessen (Energieeffizienz, erneuerbaren Energien, neue Mobilitätsformen, CO2-Entnahme und Speicherung usw.) nimmt stetig zu. Der Klimaparagraf erhöht die mittel- und langfristige Planungs- und Rechtssicherheit bis zum Erreichen der Klimaziele und schafft damit klare

Rahmenbedingungen für einen nachhaltigen Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft. Dieser Wandel führt zu einen Innovationsschub und trägt zur langfristigen Sicherung der Standortattraktivität des Kantons Aargau sowie der Lebensqualität dessen Bevölkerung bei.

Der Klimaparagraf wird von einer breiten Allianz getragen. Die sechs Parteien FDP, Die Mitte, EVP, GLP, SP und Grüne bilden das politische Co-Präsidium des Komitees «Ja zum Klimaparagrafen in der Verfassung des Kantons Aargau». Zudem unterstützen 29 Organisationen den Klimaparagrafen (in alphabetischer Reihenfolge): Aargauer Heimatschutz, Aargauischer Fischereiverband, Aargauischer Försterverband, aee aargau, Bauernverband Aargau, BirdLife Aargau, Casafair Mittelland, energie-wende-ja, fossil-free.ch, Fussverkehr Aargau, IG Klima-Zukunft Lenzburg, Jagd Aargau, Klima-Allianz Schweiz, Klima- Grosseltern, KlimaSeniorinnen Schweiz, Kultur-Landschaft Aare-Seetal KLAS, Landschaftsschutzverband Hallwilersee, Naturfreunde Aargau, NWA Aargau, Pro Natura Aargau, Pro Velo Aargau, Schweizerische Energie-Stiftung SES; solarlobby.ch, Solarspar, SSES Aargau, umverkehR, VCS Aargau, Verein Klimaschutz Schweiz, WWF Aargau.

Regierungsrat und Grossrat empfehlen ebenfalls ein JA zum Klimaparagrafen.

Auskunft geben die Mitglieder des Co-Präsidiums:

Jonas Fricker, Grossrat Grüne, Initiant Klimaparagraf,076 202 50 70
Alfons Paul Kaufmann, Grossrat Die Mitte, Mitinitiant, 079 209 35 10
Gabi Lauper Richner, Grossrätin SP, Mitinitiantin, 079 464 08 85
Adrian Meier, Grossrat FDP, 078 605 61 51
Christian Minder, Grossrat EVP, 076 569 28 10
Gian von Planta, Grossrat GLP, Mitinitiant, 079 770 61 33

Weitere Infos unter: www.klimaschutz-ag.ch oder info@klimaschutz-ag.ch